Mütterpflege Plus und Familienstart

Das Wochenbett gehört der Mutter. 
Wer sie begleiten darf, muss sie selbst auswählen können
für die professionelle Pflege von Mutter und Kind

Als gelernte städtische und ländliche Hauswirtschafterin mit 20 Jahren Leitungserfahrung biete ich hauswirtschaftliche Dienstleistungen in der Schwangerschaft und der Wochenbettzeit und bis 6 Wochen danach, sowie ergänzend das gesamte Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten meines Angebotes der Praxis Hybido.
Als Mütterpflegerin Plus biete ich Dir ein rundum gutversorgt und kompetent aufgehobenes Gefühl an.
Ich bin eine besondere Fachkraft mit viel Wissen.

Die Mütterpflegerin ist eine Antragsleistung auf Haushaltshilfe. Die Abrechnung erfolgt individuell mit ärztlicher Verordnung. Da die Leistung einer Mütterpflegerin bisher keine eigene Finanzierung hat bei den Krankenkassen wird entsprechend ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt.
Diese Voraussetzungen liegen bei mir grundsätzlich vor.
Meine Empfehlung:
Vereinbare so früh wie möglich einen Termin und frage gerne unverbindlich bei mir an. Ich erstelle Dir dann gern ein individuelles Angebot: 

  • auf Grundlage §24 h SGB ( wegen Schwangerschaft oder Geburt) Voraussetzung: ein Kind lebt bereits mit dir im Haushalt und muss versorgt werden. Es lebt niemand anderes im Haushalt, der dies übernehmen kann
  • auf Grundlage § 24 g SGB V regelt ergänzend die häusliche Pflege  z.B. nach Hausgeburten oder ambulanten Entbindungen / 6 Tage, dieser Anspruch kann mit §24 h geltend gemacht werden ( * s. Rundschreiben GKV 12/17)
  • auf Grundlage § 38 SGB V gewährt den Anspruch wegen einer Erkrankung in dieser Zeit und keine andere Person im Haushalt kann die Haushaltsführung übernehmen. Es muss ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt leben. Das ärztliche Attest ist bei Antragstellung mit einzureichen
  • oder Privatrechnung.


Grundsätzlich muss deine Krankenkasse vorher über den Antrag entscheiden, wenn sie als Leistungsträger in Frage kommt, der mich bezahlen soll. Das heißt, dass ich erst tätig werden darf, wenn die Leistung bewilligt worden ist. Ansonsten kann die Krankenkasse diese Leistung tatsächlich verweigern, und du müsstest die Rechnung in diesem Fall selbst zahlen. Ich helfe Dir gern dabei den Antrag an die Krankenkasse zu stellen. 
Im Krankheits- Notfall gelten hierzu natürlich andere Regeln. 
Gern berate ich dich darüber in unserem Erstgespräch.


Stundensatz hauswirtschaftliche Dienstleistung 55 Euro / Stunde
+ Anfahrtspauschale 27,50 Euro
+ Kilometergeld 35 ct/ Kilometer

bitte beachte: Wohnraum Grundreinigungen leiste ich nicht. 

Ich unterliege bei dieser Tätigkeit der Schweigepflicht. Ich habe eine IK Nummer, die mich berechtigt mit deiner KK abzurechnen. Ein gültiges Führungszeugnis, einen Erste Hilfe Kurs für Säuglinge - und Kleinkinder und eine Bescheinigung über die Schulung der Hygieneverordnung eines Gesundheitsamtes sind selbstverständlich hinterlegt. Ich verfüge über die Anerkennung für Pflege- und Betreuungsdiensten sowie für Demenzbegleiter*innen nach § 45a SGB XI.

* die Frau auf dem Bild mit Schürze ist übrigens meine Ur-Oma Henriette und hat als Dorfhelferin gewirkt. Eine Zugeh- Frau, die auch fast alles rund um Haus- Familie konnte, und ziemlich patent war. Keine Bange allerdings, so bin ich nicht gekleidet.

Ich bin Mitglied im Berufsverband Hauswirtschaft und bilde selbst Mütterpflegerinnen Plus aus/ eine BeThere:la, eine die da ist.
Start: Sommer 2023

*https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/schwangerschaft/_jcr_content/par/download/file.res/2017_12_06_07_NS_Fassung_vom_%2023.03.2022.pdf